| Der OLYMPUS Digital Camera Updater ist eine Softwareanwendung für das Update der Firmware von Olympus Digitalkameras (einschließlich von Objektiven und Zubehör) via Internet. Firmware Updates liefern zahlreiche Verbesserungen und oft auch neue Sprachversionen.
Um die Firmware zu aktualisieren, die Kamera zusammen mit sämtlichem Zubehör, das ein Update erhalten soll, via mitgeliefertem USB-Kabel an einen Computer mit Internet Verbindung anschließen.
Hinweise:
1. Unterstützt werden nur Olympus Digitalkameras, die nach 2004 gebaut wurden . 2. Während des Updates auf keinen Fall die Kamera ausschalten oder das Kabel entfernen. Bitte Systemanforderungen und Lizenzvereinbarung lesen und mit Akzeptieren bestätigen.
Systemanforderungen
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Windows |
Macintosh |
| OS |
Windows XP (SP2 oder später), Windows Vista, Windows 7 |
Mac OS X 10.3 oder später |
| CPU |
Pentium 4 1.3GHz oder höher |
Power PC G3 500MHz oder höher Intel Core Solo/Duo 1.5GHz oder höher |
| RAM |
512MB oder mehr |
512MB oder mehr (1GB oder mehr empfohlen) |
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Display Einstellungen |
512MB oder mehr (1GB oder mehr empfohlen) |
1024 x 768 Pixels oder mehr empfohlen Minimum 32,000 Farben |
| Weiteres |
USB Anschluss Internet Explorer 6 oder später |
USB Anschluss Safari 1.0 oder später (1.3 oder später empfohlen) |
| Hinweis |
- Diese Software verlangt ein vorinstalliertes Betriebssystem. Funktion ist nicht garantiert bei selbst zusammengestelltem PC oder upgraded Betriebssystem oder USB Anschluss, der nicht Teil des Computers ist..
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OLYMPUS SOFTWAREPRODUKT-LIZENZVERTRAG
Anmerkung: Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie die Software herunterladen.
Jeder Nutzer (im Folgenden: “Nutzer“) muss die folgenden Bedingungen und Konditionen der OLYMPUS IMAGING CORPORATION ("Olympus") akzeptiert haben, bevor er die Software auf seinen Computer lädt. Gleichzeitig wird diese Lizenzvereinbarung zwischen dem Nutzer und Olympus voll wirksam.
1. Gemäß den hier niedergelegten Bedingungen gewährt Olympus dem Nutzer eine unentgeltliche, nicht-exklusive und nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software und deren Kopie (im Folgenden ist die Kopie der Software im Begriff Software enthalten) zum alleinigen Zweck der Anwendung mit dem Olympus Produkt, das von Olympus eingeführt und akzeptiert ist.
2. Dem Nutzer ist untersagt, die folgenden Dinge zu tun oder zu unternehmen:
(1) Eine Kopie der Software, vollständig oder in Auszügen, für einen anderen Zweck als eine Sicherheitskopie herzustellen. (2) Die Software, vollständig oder in Auszügen, zu verkaufen, zu verbreiten oder zum Download bereitzustellen. (3) Die Software, vollständig oder in Auszügen, zu verändern, zu modifizieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, die Dekompilierung erfolgt nach Maßgabe des § 69 e UrhG zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität (4) Die Software, vollständig oder in Auszügen, zu vermieten, zu verleasen oder zu sublizensieren. (5) Die Software direkt oder indirekt, vollständig oder in Auszügen, zu exportieren.
3. Alle Rechte, Titel oder sonstige Ansprüche an der Software sind Eigentum von oder übertragen auf Olympus oder seine/n Lizenzgeber/n.
4. DER NUTZER ANERKENNT UND VERSTEHT, DASS DIE SOFTWARE DEM NUTZER „WIE GELIEFERT“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT, EINSCHLIESSLICH, DOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF:
(1) GEWÄHRLEISTUNG FÜR GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND/ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. (2) GEWÄHRLEISTUNG AUF FREIHEIT VON BUGS, FEHLERN, VERSAGEN ODER MÄNGELN IN DER SOFTWARE; ODER (3) GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, EINSCHLIESSLICH, DOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DAS RECHT AM GEISTIGEN EIGENTUM.
5. OLYMPUS IMAGING CORP. HAFTET NICHT FÜR SCHÄDEN, GLEICH WELCHER ART, FÜR ODER VERURSACHT DURCH SIE ODER DRITTE (EINSCHLIESSLICH, DOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF ALLGEMEINE ODER SPEZIFISCHE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH SCHÄDEN INFOLGE VON ENTGANGENEM GEWINN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST GESCHÄFTLICHER INFORMATIONEN ODER ÄHNLICHEN SCHÄDEN), DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DEM GEBRAUCH DER SOFTWARE HERRÜHREN.
6. Im Falle einer Verletzung jedweder Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrages kann Olympus den Vertrag kündigen und Schadensersatz für jegliche Schäden, einschließlich Schäden infolge von entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust geschäftlicher Informationen oder ähnlichen Schäden, die durch oder als Folge solch einer Verletzung durch den Nutzer entstanden sind, fordern. In solch einem Fall ist der Nutzer verpflichtet, die Software und alle Kopien, vollständig oder in Auszügen, sofort zu zerstören oder an Olympus zurückzugeben.
7. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Hamburg (Deutschland).
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